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Credit: Kreindl
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Aufräumen ist nicht jedermanns Sache. Aber in Werkstätten ist es per Gesetz sogar vorgeschrieben. Geht es doch hier um teil gesundheitsgefährdende Stoffe, aber auch um recyclebare Materialien.

von: Dr. Peter Tajmar

Zehn Jahre ist sie jetzt alt, die EU-Abfallrichtlinie. Mittlerweile ist die Richtlinie 2008/98/EG über Abfall natürlich in nationales Recht umgesetzt. Das Dokument legt einen Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfall. Sie soll zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit beitragen, indem die Bedeutung ordnungsgemäßer Techniken der Abfallbewirtschaftung, Verwertung und Recycling zur Verringerung des Drucks auf die Ressourcen und Verbesserung ihrer Nutzung hervorgehoben werden.

Wichtige Eckpunkte sind:

  • Die Richtlinie legt eine Abfallhierarchie fest: Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung für andere Zwecke, z. B. energetische Verwertung und Beseitigung.
  • Sie bestätigt das "Verursacherprinzip", gemäß dem die Kosten der Abfallbewirtschaftung von dem Abfallersterzeuger zu tragen sind.
  • Sie führt die "erweiterte Herstellerverantwortung" ein. Diese kann eine Verpflichtung des Herstellers zur Rücknahme und Beseitigung zurückgegebener Erzeugnisse nach der Verwendung beinhalten.
  • Die Richtlinie unterscheidet zwischen Abfall und Nebenprodukten*.
  • Die Abfallbewirtschaftung muss ohne Gefährdung von Wasser, Luft, Boden, Tieren und Pflanzen, ohne Verursachung von Geräusch- oder Geruchsbelästigungen und ohne Beeinträchtigung der Landschaft oder von Orten von besonderem Interesse durchgeführt werden.
  • Erzeuger oder Besitzer des Abfalls müssen ihn selbst behandeln oder ihn von einem offiziell anerkannten Betreiber verwerten lassen. Sie benötigen eine Genehmigung und werden regelmäßig überprüft.
  • Die zuständigen nationalen Behörden sind verpflichtet, Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme aufzustellen.
  • Für gefährliche Abfälle, Altöl und Bioabfall gelten besondere Bestimmungen.

Aber Achtung: Nicht nur Gewerbetriebe und die Industrie sind von dieser Richtlinie betroffen, denn die Richtlinie führt Recycling- und Verwertungsziele ein, die bis 2020 für Haushaltsabfälle (50 %) und Bau- und Abbruchabfälle (70 %) erreicht werden sollen.

Um welche Stoffe geht es konkret

Im Umweltmerkblatt für Kfz-Werkstätten der WKO werden als Umweltbelastungen Abwasseranfall, Grundwassergefährdung, Abfall, Lärm und Abluft aufgezählt. Einiges kann das Werkstattteam selbst erledigen, auch bauliche Maßnahmen können helfen, für bestimmte Materialien, Gebinde oder ausgebaute Autoteile ist eine gesetzeskonforme Entsorgung verpflichtend.

Im Reparatur- und Servicebereich:

  • Wenn möglich, Fußbodenreinigung mit fahrbaren Nassreinigungsmaschinen durchführen
  • Keine Abläufe vorsehen
  • Kein Ablauf aus Montagegruben
  • Geschlossener Kreislauf der Kleinteilereinigung und Entsorgung der verbrauchten Reinigungslösung über befugtes Entsorgungsunternehmen.

In der Spenglerei:

  • Kein Ablauf
  • Sedimentationsrinne als Schlammfang, die Inhalte sind als gefährlicher Abfall an einen befugten Abfallsammler zu übergeben.

In der Lackiererei:

  • Kein Ablauf
  • Verfügt die Lackierkabine über einen Wasservorhang zum Rückhalt des Sprühnebels, ist eine individuelle Beurteilung der Abwassersituation durch einen Sachverständigen erforderlich (z. B. Gewerbebehörde).

Werkstattentsorgung - Altöl, Werkzeug und Katalysator in guten Händen

Die Entsorgung von Werkstattabfällen - etwa Batterien, Altöl oder Katalysatoren - erfordert spezielles Know-how. Manche Entsorger bieten auch Komplettlösungen für eine rechtssichere und umweltschonende Werkstattentsorgung in ganz Österreich an.
Entsorger Interseroh beispielsweise zählt auf, welche Zusatz- und Serviceleistungen ebenfalls angeboten werden: "Natürlich kümmern wir uns auch um die sichere Entsorgung Ihrer gefährlichen Abfälle, darunter Hydrauliköle oder Bremsflüssigkeit, Verpackungen mit gefährlichen Anhaftungen oder Bleibatterien, ölverschmierte Schutzkleidung oder Katalysatoren. Ganz gleich, wo Sie Ihre Werkstatt betreiben und welche speziellen Ansprüche an die Entsorgung der Abfälle bestehen - unsere Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihren Betrieb optimierte Komplettlösung."
Fast alle großen gewerblichen Entsorger haben in ihrem Angebot auch entsprechende Gebinde zur kurzfristigen Lagerung in der Werkstatt. Und nicht zuletzt wird auch mit einer Umweltberatung sowie Analyse-Dienstleistungen geworben.
Das Unternehmen Killer betreut nach eigenen Angaben mehr als 3.000 Betriebe in punkto Abfallentsorgung. "Durch den Einsatz modernster Routenplanung garantieren wir eine prompte und zuverlässige Abholung. Die Abholung gefährlicher Abfälle erfolgt durch unsere speziell geschulten Fahrzeuglenker, die für den Transport gefährlicher Güter ausgebildet wurden." Sprich: gesetzeskonforme Entsorgung und minimales Haftungsrisiko durch Hilfestellung bei der Dokumentation.
Ölhaltige Betriebsmittel, ausgebaute Motorteile oder Reifen mit abgenutztem Profil - wo Fahrzeuge wieder flottgemacht werden, fällt vieles an, was nicht mehr gebraucht wird. Einige dieser Stoffe können recycelt werden, andere nicht. Die Organisation der verschiedenen Entsorgungswege ist eine aufwendige Sache und kostet im Tagesgeschäft oft viel Zeit.
Eine Umfrage bei einigen Werkstattbetrieben hat gezeigt, dass man sich der Verantwortung bewusst ist. Manche trennen schon in der Werkstatthalle den Abfall so strikt, dass nur einmal pro Monat ein Professioneller Entsorgungsbetrieb benötigt wird. Andere haben die Möglichkeit, etwa ausgebaute Autoteile Hersteller oder Großimporteur abholen zu lassen. Und auch Öl- und Schmiermittellieferanten wie beispielsweise LIQUI MOLY bieten ein schlüssiges Entsorgungskonzept.

Lesen Sie weitere Artikel in Ausgabe Nr. 11/18


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